Unsere Standorte

unterweg in

  • Blankenheim

  • Dahlem

  • Hellenthal

  • Kall

  • Nettersheim

  • Weilerswist

Gesamter Kreis euskirchen

Rhein-Sieg Kreis

Rhein-Erft Kreis

Unsere Einzugsgebiete

  • Bad Münstereifel

  • Euskirchen

  • Mechernich

  • Schleiden

  • Zülpich.

unsere Dienstleistungen können Sie auch an folgenden Standorten wahrnehmen

Ist bei Krankenfahrten eine Mitnahme von Gepäck erlaubt?

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an
oder schreiben Sie uns eine Email.

Natürlich können Sie bei unseren Krankenfahrten persönliche
Gepäckstücke mitführen. Bitte beachten Sie, dass der Stauraum aufgrund des speziellen Fahrzeugumbaus begrenzt ist. Geben Sie uns einfach vorab Bescheid, welche Gegenstände Sie mitnehmen möchten, damit wir die bestmögliche Lösung für Sie finden.

Informationen zur Kostenübernahme

Welche Unterlagen benötigt die Krankenkasse?

Für eine Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse benötigen Sie eine Verordnung für Krankenbeförderung (Transportschein). Diese stellt Ihr behandelnder Arzt aus.

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
In folgenden Fällen ist keine Genehmigung der Krankenkasse nötig:
Pflegegrad 4 oder 5.

Pflegegrad 3 mit dauerhafter Mobilitätsbeeinträchtigung Schwerbehinderung mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“
Liegt keiner dieser Fälle vor, muss die Fahrt vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Prozess.


Was bringt ein Befreiungsausweis?
Mit einem Befreiungsausweis entfällt die gesetzliche Zuzahlung, die normalerweise 10 % des Fahrpreises beträgt (mindestens 5 €, maximal 10 € pro Fahrt).

Benötige ich immer einen Transportschein?
Für Privatfahrten ist kein Transportschein erforderlich. Sie können unseren Service dennoch in vollem Umfang nutzen.
Wir beraten Sie gerne dazu.

Haben Sie Fragen oder benötigen Hilfe beim Ausfüllen eines Transportscheins?


Kontaktieren Sie uns –

wir helfen Ihnen gerne weiter!

Krankenkassenverordnung
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